Ein über die Straße verlegter farbiger Gartenschlauch von wenigen Zentimetern Durchmesser stellt ein von jedermann erkennbares Hindernis dar. Stürzt ein Inline-Skater infolge Unachtsamkeit über den von einem Anlieger über die Straße gelegten Gartenschlauch, kann er deshalb keinen Schadensersatz verlangen. Dies würde gleichermaßen auch für einen Fußgänger gelten.
Beschluss des OLG Koblenz vom 15.01.2008
Aktenzeichen: 5 W 15/08
Handelsblatt vom 16.04.2008