Eine Walkerin stolperte auf einem geteerten Weg über eine in den Boden eingelassene, aber mehrere Zentimeter hervorstehende Bodenhülse, in die von Anwohnern mit einem entsprechenden Schlüssel zur Absperrung ein Metallpfosten eingesteckt werden konnte, um die Zufahrt für fremde Pkws zu sperren.
Das Landgericht Coburg gab der Schadensersatzklage der Frau statt, die sich bei dem Sturz über das Hindernis erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. Die hervorstehende Bodenhülse war eine regelrechte Stolperfalle für Fußgänger. Die Kommune hätte daher durch geeignete Warnhinweise, wie etwa eine auffällige Farbmarkierung am Boden, auf die besonderen Gefahren der „pfostenlosen“ Metallhülse hinweisen müssen.
Urteil des LG Coburg vom 30.12.2008
Aktenzeichen: 22 O 588/08
Justiz Bayern online