Jede privat motivierte Verrichtung kann den Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung sofort beenden. Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einem Sturz auf dem Nachhauseweg von der Arbeit bei der Suche nach seiner Katze, so liegt für das Sozialgericht Landshut kein versicherter Arbeitsunfall vor.
Urteil des SG Landshut vom 31.07.2017
Aktenzeichen: S 13 U 243/16
Pressemitteilung des SG Landshut