Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Wortzeichen „suchen.de“ für Datenverarbeitungsgeräte und Computer sowie für Dienstleistungen im Bereich Internet wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist.
Urteil des EuGH vom 12.12.2007
Aktenzeichen: T-117/06
Pressemitteilung des EuGH