In einer Gemeindesatzung wurde allen privaten Grundstückseigentümern die Verwendung eines mindestens 60 Liter fassenden Müllgefäßes vorgeschrieben, das zudem im Regelfall alle zwei Wochen geleert wird. Die Grundstückseigentümer waren allerdings berechtigt, ihre Mülltonne nur für jede zweite Leerung an den Straßenrand zu stellen. Ein Gemeindebewohner verlangte wegen des geringen Abfallaufkommens in seiner Familie die Bereitstellung einer