Die Mieter eines Einfamilienhauses bestellten bei der Gemeinde einen Abfallcontainer zur Entsorgung von Sperrmüll. Letztlich konnten die Mieter, die von der Sozialhilfe lebten, die hierfür angefallenen Gebühren von 832,81 Euro nicht bezahlen. Daraufhin nahm der zuständige Landkreis den Vermieter auf Erstattung der Gebühren in Anspruch. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab der Behörde Recht. Die maßgebliche Abfallsatzung