Ein Mann wurde bei einem Arbeitsunfall schwer verletzt. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlte ihm eine Abfindung von 175.000 Euro, wobei bekannt war, dass der Verletzte von seiner Berufsgenossenschaft eine monatliche Rente von 1.082 Euro erhalten sollte. Später wurde die Rente wegen eines Rechenfehlers auf 756 Euro reduziert. Der Geschädigte verlangte daher von der Haftpflichtversicherung einen