Immer wieder versuchen unseriöse Internetanbieter, Kunden mit angeblich kostenlosen Dienstleistungen (z.B. Horoskope, Mitfahrgelegenheiten, Programmdownloads etc.) in die sogenannte Abo-Falle zu locken und die Leistungen dann nachträglich mit zum Teil völlig überhöhten Gebühren in Rechnung zu stellen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs stellt die Verwendung einer auf Verschleierung der Kostenpflicht einer Leistung gestalteten Internetseite eine Täuschungshandlung