Wird eine Ampelanlage gerade in der Zeit abgeschaltet, wenn zwei Kraftfahrzeuge aus unterschiedlichen Richtungen in den Kreuzungsbereich einfahren und beide Fahrer einerseits aufgrund einer (angeblich) noch sichtbaren Grünschaltung und andererseits aufgrund der Vorfahrt gewährenden Beschilderung das Vorfahrtsrecht für sich beanspruchen, kommt es häufig zu schweren Unfällen. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, wie derartige Fälle haftungsrechtlich