Ein Autofahrer, der seinen Wagen auf einer öffentlichen Straße zunächst ordnungsgemäß abgestellt hat, darf sich nicht darauf verlassen, dass dort das Parken auch noch nach mehreren Tagen erlaubt ist. Dies kann problematisch werden, wenn das Verbotsschild während einer längeren Abwesenheit des Fahrzeughalters, z.B. wegen Urlaubs, aufgestellt wird. Bislang war höchstrichterlich nicht entschieden, wie lange die