Wer sein Fahrzeug unerlaubt auf einem Supermarktplatz oder auf anderem privaten Gelände abstellt, muss damit rechnen, dass der Grundstückseigentümer das Abschleppen des Fahrzeugs veranlasst. Da das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen auf einem Kundenparkplatz eine Besitzstörung bzw. eine teilweise Besitzentziehung darstellt, ist der Besitzer der Parkflächen zur Selbsthilfe berechtigt und der Falschparker zur Zahlung der Abschleppkosten