Das Diskriminierungsverbot im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Benachteiligungen u.a. wegen einer Behinderung verhindern bzw. beseitigen. Hierzu hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass auch Adipositas (Fettleibigkeit) als Behinderung angesehen werden kann. Die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf