Der Hersteller hochwertiger Pralinen und Schokoladeprodukte mit der eingetragenen deutschen Marke „MOST“ klagte gegen den Betreiber eines Onlineshops, über den Geschenke und Feinkostartikel vertrieben werden, wegen der Verwendung des Begriffs „MOST-Pralinen“ im Rahmen einer Google-Adword-Werbung. Nach Eingabe des Begriffs erschien rechts neben den Suchergebnissen folgende vierzeilige Anzeige des Onlineshops: „Pralinen, Weine, Feinkost, Präsente … www.feinkost-geschenke.de.“