Der HSV hat wie mittlerweile wohl die meisten Bundesligavereine in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den ausdrücklichen Hinweis aufgenommen, dass eine Abgabe von Karten an Wiederverkäufer ausgeschlossen ist. Diese Vertragsklausel ist nicht zu beanstanden. Jedem Veranstalter steht es frei, einen Kartenverkauf an gewerbliche Kartenhändler abzulehnen. Dementsprechend kann der Verein einem gewerblichen Kartenanbieter den (meist überteuerten) Weiterverkauf