Mit dem Oberlandesgericht Stuttgart hat sich erstmals ein Gericht mit der Konkretisierung des Alkoholverbots für Fahranfänger (§ 24c Abs. 1 StVG) befasst. Nach dieser Vorschrift handelt ordnungswidrig, wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter