In drei Fällen hat das Oberlandesgericht Dresden im August 2015 entschieden, dass Müttern, die mangels Bereitstellung einer kommunalen Kinderbetreuung der von ihnen beabsichtigten Erwerbstätigkeit nicht oder nicht im gewünschten Umfang nachkommen konnten, keine Schadensersatzansprüche gegenüber der jeweiligen Kommune zustehen. Dies wurde damit begründet, dass der Anspruch auf Bereitstellung eines Kita-Platzes nicht den Müttern, sondern deren