Das Angeln in Form des Trophäenfischens, bei dem die Fische nach dem Fang vom Angelhaken gelöst und sodann wieder in den Fischteich eingesetzt werden, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Angeln soll vornehmlich dem Nahrungserwerb und damit der Lebensmittelgewinnung dienen. Erlaubt ist nur waidgerechtes Angeln, bei dem die geangelten Fische