Werden Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht, muss der Versicherte den Eintritt der Berufsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder eines Unfalls darlegen und beweisen. Dies ist vor allem bei psychischen Erkrankungen problematisch, weil in diesen Fällen oftmals physiologische Veränderungen fehlen und ein eingeschalteter Sachverständiger seine Beurteilung daher maßgeblich auf die Beschwerdeschilderungen des Versicherten stützen und diese