Ein Ehepaar hatte bei Air Berlin einen Flug von Spanien nach Deutschland gebucht. Die erste Teilstrecke von Ibiza nach Mallorca wurde von einer spanischen Fluggesellschaft ausgeführt. Durch die Verspätung des Fluges verpasste das Ehepaar den Anschlussflug nach Düsseldorf, wodurch sich die Ankunft um mehr als vier Stunden verzögerte. Der Europäische Gerichtshof hält in derartigen Fällen