Rechtsschutzversicherungen haben ein wirtschaftliches Interesse daran, dass sich Versicherungsnehmer an bestimmte Rechtsanwaltskanzleien wenden, mit denen für den Versicherer kostengünstige Vergütungsvereinbarungen bestehen. Das Recht auf freie Anwaltswahl verbietet es aber, Versicherte zu zwingen, ausschließlich einen dieser Rechtsanwälte mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Schaffung von finanziellen Anreizen durch einen Versicherer