Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte das gegenüber einer niederländischen Versandapotheke ausgesprochene behördliche Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel mittels eines Automaten in den Verkehr zu bringen. Der Verkaufsvorgang lief in der Weise ab, dass der Kunde in den Räumen einer ehemaligen Apotheke über ein Videoterminal mit einem in den Niederlanden befindlichen Apotheker bzw. Pharmazeutisch Technischen Assistenten verbunden wurde. Dieser