Der Widerruf einer ärztlichen Approbation ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg rechtmäßig, wenn der Arzt einem abhängigen Patienten ohne ausreichende Überwachung innerhalb von fünf Jahren einen Vorrat von 900 Tabletten eines unter das Betäubungsmittelrecht fallenden Medikaments verschreibt. Urteil des OVG Lüneburg vom 11.05.2015 Aktenzeichen: 8 LC 123/14 BE Ärzteblatt 2015, Nr. 5/6, 12