Das Bundesfinanzministerium hat unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in einem rechtsverbindlichen Schreiben die Behandlung von Arbeitgeberdarlehen geregelt. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber ein Darlehen mit einer Verzinsung erhalten, die unter den üblichen Marktzinsen liegt, müssen den Differenzbetrag als geldwerten Vorteil versteuern. Der Arbeitnehmer erlangt keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil, wenn der Arbeitgeber ihm