Mit dem Landesarbeitsgericht Köln hat sich erstmals ein Gericht mit der Rechtsfrage befasst, ob ein Betriebsrat in seiner Domain Bestandteile des Namens des Unternehmens führen darf. In dem entschiedenen Fall hatte ein Betriebsratsmitglied unter seinem Namen die Domain „www.ial-br.de“ registrieren lassen, wobei die Buchstabenkombination „IAL“ die markenrechtlich geschützte Abkürzung des Arbeitgebers, einem Institut zur Entwicklung