Ist der Arbeitnehmer infolge einer Erkrankung für unabsehbare Zeit nicht in der Lage, seine vertraglich übernommene Arbeit zu verrichten, kann dies nach der Rechtsprechung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber kann in einem solchen Fall die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sein. Dabei sind beide Vertragsparteien allerdings gehalten, darauf hinzuwirken,