Ein Unternehmen ist im Rahmen einer laufenden Tarifauseinandersetzung mit Streikandrohung der Gewerkschaft nicht berechtigt, die Arbeitnehmer aufzufordern, unter Angabe von Name und Personalnummer mitzuteilen, ob sie Mitglied in der betreffenden Gewerkschaft sind oder nicht. Eine derartige Fragebogenaktion beeinträchtigt die kollektive Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft. Art. 9 Abs. 3 GG schützt als koalitionsmäßige Betätigung den Abschluss von