Zum Arbeitslohn gehören nach dem Einkommensteuergesetz alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Arbeitnehmer aufgrund eines (früheren) Dienstverhältnisses gewährt werden bzw. wurden. Hierzu zählen insbesondere Preisnachlässe, die der Arbeitgeber auf die von ihm hergestellten oder vertriebenen Waren gewährt (z.B. Jahreswagen für Betriebsangehörige). Problematisch kann die Zuordnung zum Arbeitslohn sein, wenn der