Mit einem kuriosen Fall hatte sich das Bundessozialgericht zu befassen. Der Betreiber eines Bordells verlangte von der Arbeitsagentur, dass diese ihm bei der Suche nach geeigneten Prostituierten helfen solle. Die Arbeitsagentur lehnte dieses Ansinnen ab. Der Inhaber des Etablissements argumentierte, wenn Prostituierte in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, muss sich die Anstalt auch um sie kümmern. Dies