Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, kann den Ausspruch einer fristlosen Kündigung rechtfertigen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Kündigung eines (ordentlich nicht kündbaren) Abteilungsleiters eines Staatstheaters, der durch vorsätzlich falsches Erfassen von Überstunden in einem Formular über Jahre hinweg seinen Arbeitgeber monatlich