Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis, das im Gegensatz zum sogenannten einfachen Zeugnis eine Beurteilung seiner Arbeitsleistung und seines Verhaltens gegenüber Kollegen und Vorgesetzten enthält. Nicht selten wird dem Arbeitnehmer hinsichtlich des Inhalts ein Vorschlagsrecht eingeräumt, von dessen Inhalt der Arbeitgeber in der Regel nur eingeschränkt abweichen darf.