Die Kosten für den Umbau eines privat genutzten Badezimmers gehören nicht zu den abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Der Bundesfinanzhof begründete dies im Fall eines Steuerberaters, der ein häusliches Arbeitszimmer mit einer Fläche von 8,43 Prozent der Gesamtwohnfläche seines Einfamilienhauses nutzt, damit, dass ein Badezimmer ausschließlich oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang privaten