Gibt ein Apotheker ein verschreibungspflichtiges Medikament an einen Kunden ohne Vorlage eines Rezepts ab, verstößt er dadurch nicht nur gegen Vorschriften der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), sondern handelt auch wettbewerbswidrig. Er kann in diesem Fall von einem Mitbewerber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Urteil des BGH vom 08.01.2015 Aktenzeichen: I ZR 123/13 BGH online