Eine Patientin sollte für eine kieferorthopädische Implantatbehandlung mit Knochenaufbau durch gezüchtetes Knochenmaterial (Eigenknochenzüchtung) insgesamt 90.000 Euro bezahlen. Sie verweigerte den Ausgleich der ungewöhnlich hohen Behandlungskosten mit der Begründung, der Kieferchirurg habe sie nicht über eine kostengünstigere Behandlungsmethode aufgeklärt. Im darauffolgenden Prozess bestätigte ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger, dass neben der Eigenknochenzüchtung die Verwendung von einem