Die Mieter einer Wohnung stellten bei einer Reparatur der Wohnung zufällig fest, dass die unter dem Teppichboden verlegten Bodenplatten Asbestbestandteile enthielten. Sie befürchteten, dass insbesondere ihre Kinder durch die jahrelange Einwirkung des gefährlichen Baustoffs einem besonderen Krebsrisiko ausgesetzt sind. Sie erhoben daher im Namen ihrer Kinder Klage vor dem zuständigen Amtsgericht mit dem Ziel festzustellen,