Der Eigentümer eines Baumes muss grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass von dem Baum keine Gefahr ausgeht, indem er das Gehölz regelmäßig auf Schäden und Erkrankungen und auf seine Standfestigkeit untersucht. Anders als Kommunen, die verpflichtet sind, ihren Baumbestand regelmäßig von qualifiziertem Personal überprüfen zu lassen, sind die Anforderungen für Privatleute deutlich geringer. In dem vom