Nachdem eine 15-Jährige in erheblichem Umfang in der Schule gefehlt hatte, die Eltern dem nicht abgeholfen hatten und konkrete Anhaltspunkte für massive psychosoziale Störungen der Jugendlichen und innerfamiliäre Konflikte vorlagen, regte das Jugendamt ein sogenanntes Kindesschutzverfahren an. Durch das im Juli 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wollte