Ist nicht ganz eindeutig, ob ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch vor dem zuständigen Gericht durchsetzbar ist, wählten findige Anwälte oftmals den Weg einer sog. Schubladenverfügung. Ohne den vermeintlichen Rechtsverletzer zu informieren, reichten sie bei Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verbotsverfügung ein. Lehnte das Gericht den Antrag ab, wurde meist von einer weiteren Anspruchsverfolgung abgesehen. Gab