Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich mit der Frage befasst, ob ein Fahrlehrer bei einer Ausbildungsfahrt selbst als Fahrzeugführer oder Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit begehen kann. In dem entschiedenen Fall war eine Fahrschülerin mit dem Fahrschulwagen in einer Kurve zu weit nach links geraten, worauf es zu einer Streifberührung mit einem entgegenkommenden Pkw kam. Für das Gericht