Erreicht ein Fluggast sein Endziel erst drei Stunden oder mehr nach der geplanten Ankunft, kann er vom Luftfahrtunternehmen eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen, es sei denn, die Verspätung ist aufgrund außergewöhnlicher Umstände eingetreten. Für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) stellt die Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel einen außergewöhnlichen Umstand dar, der die Fluggesellschaft von seiner Ausgleichspflicht