Finanzämter können für verbindliche Auskünfte vom Steuerpflichtigen eine Auskunftsgebühr verlangen. Das Niedersächsische Finanzgericht hält in einem schwierigen Fall auch eine Gebühr in Höhe von 1.756 Euro nicht für unverhältnismäßig (6 K 12181/08). Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter nicht gegen das