Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine wegen Eigenbedarfs ausgesprochene Kündigung nicht schon deshalb unzulässig ist, weil der Vermieter die zugrunde gelegten Umstände bereits bei Abschluss des Mietvertrags hätte erkennen können. In dem entschiedenen Fall machte der Vermieter nach nur zwei Jahren Mietdauer geltend, die Wohnung für seine 20-jährige Tochter zu benötigen, die bei Abschluss des