Gibt ein Privatmann beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an, in den Wagen sei ein „Austauschmotor“ eingebaut worden, kann der verwendete Begriff nicht, wie im gewerblichen Fahrzeughandel üblich, als Bezeichnung für einen generalüberholten Motor verstanden werden. Die Aussage beinhaltet aber auch bei einem privaten Verkäufer, dass der Motor anlässlich seines Einbaus unter Auswechslung wesentlicher Teile aufgearbeitet und