Beleidigende oder diffamierende Äußerungen eines Arbeitnehmers in sogenannten sozialen Netzwerken wie Facebook gegenüber dem Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kunden des Betriebs können unangenehme Folgen bis hin zur fristlosen Kündigung haben. Mittlerweile durchsuchen viele Betriebe regelmäßig Blogs und Diskussionsforen nach Äußerungen von Mitarbeitern und Stellenbewerbern. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Bochum können beleidigende Äußerungen eines Auszubildenden in