Der Fahrer eines Sattelzuges musste am rechten Fahrbahnrand der an dieser Stelle seitenstreifenlosen Autobahn wegen plötzlicher Übelkeit nothalten. Bei dem in die rechte Fahrspur hineinragenden Sattelzug schaltete er zur Absicherung lediglich die Warnlichtblinkanlage an. Ein Warndreieck stellte er nicht auf. Ein anderer Lkw-Fahrer fuhr infolge Unachtsamkeit auf das stehende Fahrzeug auf. Das Oberlandesgericht Hamm hatte