Der Betreiber des Internetportals „fahrerbewertung.de“ muss auf Anweisung des zuständigen Datenschutzbeauftragten verschiedene Auflagen erfüllen, um den Datenschutz der betroffenen Autofahrer zu gewährleisten. Auf der Internetseite können Nutzer das Fahrverhalten anderer Personen unter Angabe eines Kfz-Kennzeichens nach einem Ampelschema (rot = negativ, gelb = neutral, grün = positiv) bewerten. Der Betreiber sieht darin einen Beitrag zu