Gemäß § 22a Abs. 2 StVZO dürfen u.a. Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht nur angeboten werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Ein gewerblicher Internetanbieter handelt daher rechtswidrig und somit wettbewerbswidrig, wenn er die Fahrzeugteile ohne das vorgeschriebene Prüfsiegel auf der Internetplattform eBay anbietet. Daran ändert auch nichts, dass in