Bei einem 46-jährigen Patienten, der an einem bösartigen Hirntumor erkrankt war, waren sämtliche operative, radiologische und chemotherapeutische Maßnahmen ausgeschöpft. Die behandelnden Ärzte einer hoch angesehenen Universitätsklinik sahen nur noch die Chance, mittels des Medikaments Avastin den tödlichen Verlauf zu stoppen oder wenigstens zu verlangsamen. Die gesetzliche Krankenkasse des Patienten lehnte jedoch die Kostenübernahme ab, da