In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags über einen Werklohn von 1,66 Mio. Euro war geregelt, dass die als Generalunternehmer tätige Baufirma eine Vertragserfüllungsbürgschaft von 10 Prozent der Auftragssumme zu erbringen hat. Sie stellte sodann in Höhe von 166.000 Euro eine Bankbürgschaft. Als der Bauunternehmer noch vor der Leistungserbringung Insolvenz anmelden musste, kündigte der Auftraggeber den