Lärmimmissionen, die von Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück ausgehen, können auch im großstädtischen Bereich als Mietmangel anzusehen sein, wenn die Beeinträchtigungen hinsichtlich Intensität und Dauer als erheblich anzusehen sind. Der durch den gegenüberliegenden Bau eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tiefgarage verursachte Lärm stellt in der Regel einen Wohnungsmangel dar, der den Mieter während der Bauzeit zur Mietminderung