Ein Grundurteil nach § 304 Abs.1 ZPO (Zivilprozessordnung) entscheidet bei einer Zahlungsklage darüber, ob überhaupt ein Anspruch auf Zahlung besteht. Erst in einem darauf folgenden Betragsverfahren wird über die Höhe des Anspruchs entschieden. Laut Bundesgerichtshof darf ein Grundurteil nur ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, grundsätzlich alle Fragen, die zum Grund